Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe August 2023:
- Corona-Schlussabrechnungen Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
- Homepage Maßgebliche Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung
- Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
- Deutschlandticket Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei
- Geldtransfers ins Ausland Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten
- Inflationsausgleichsprämie BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
![Vergleichswertverfahren](/content/e3/e23645/e23646/e119014/e119030/pic_small/img/ger/AdobeStock_49112608_Vergleichswertverfahren_V1.jpg?checksum=c88b2d7b5959389794bcdb9533b33c3442c8b2a6)
Vergleichswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Finanzbehörden nutzen für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte vorrangig das sogenannte Vergleichswertverfahren. Zugrunde gelegt werden hier Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.
Anhängiges Revisionsverfahren
Ob letztlich die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, wird der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden (Aktenzeichen BFH II R 6/23, Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 1.12.2022, 1 K 90/19). Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen/Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.
Stand: 26. Juli 2023