Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2023:
- Personengesellschaftsrecht 2024 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
- Steuertarif 2024 Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression
- Aufbewahrungsfristen 2023/2024 Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
- Verlustbescheinigung und Freistellungsauftrag Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
- Betriebsausgabepauschalen 2023 Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an
- Werbekalender 2024 Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar
- DBA Luxemburg Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen
- Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Hundesteuer
Hundesteuer
Die Gemeinden können Hundesteuer erheben. Die Höhe und Ausgestaltung der Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In manchen Gemeinden ist die Steuerhöhe abhängig von der Anzahl der Hunde in einem Haushalt oder von der Hunderasse.
Rekordeinnahmen in 2022
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben sich die Einnahmen der Gemeinden im Jahr 2022 mit rund € 414 Mio. auf ein Rekordniveau gesteigert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies ein Plus von 3,3 %. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf € 401 Mio. Im Zehnjahresvergleich nahmen die Steuereinnahmen sogar um 44 % zu. In 2012 betrugen die Einnahmen der Städte und Gemeinden an Hundesteuer lediglich € 288 Mio.
Stand: 27. November 2023