Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe November 2022:
- Inflationsausgleichsprämie und weitere Entlastungen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
- Hinzuschätzung bei GmbH Fehlbeträge bei Bargeldverkehrsrechnungen für einen GmbH-Gesellschafter berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung bei der GmbH.
- Umzug ins Ausland Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg erst mit Ablauf des Umzugstages.
- Corona-Arbeitsschutzverordnung Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
- Lohnsteuer-Freibeträge 2022 fristgemäß beantragen Arbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.
- Reinvestitionsfristen erneut verlängert Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
- Elektroauto-Umweltbonus 2023/2024 Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2023
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2021.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) für 2023 beträgt danach € 7.300,00/Monat bzw. € 87.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird auf € 7.100,00/ Monat bzw. € 85.200,00/Jahr angehoben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2023 € 66.600,00/Jahr bzw. € 5.550,00 monatlich. Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2023 beträgt € 59.850,00.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße West beträgt € 3.395,00/Monat. Die Bezugsgröße Ost wurde auf monatlich € 3.290,00 festgelegt.
Stand: 25. Oktober 2022