Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2023:
- Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt
- Anzeigepflichten der Photovoltaikanlagenbetreiber Befreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
- Umzug ins Homeoffice Finanzgericht billigt Werbungskostenabzug für Umzugskosten in größere Wohnung für Homeoffice-Tätigkeiten ohne Fahrzeitverkürzung
- Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur Einkommenssicherung im Alter
- Stellplatzkosten für die Zweitwohnung Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
- Begründung einer Betriebsstätte Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte
- Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung

Gewerbesteuerstatistik 2022
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
Gewerbesteuereinnahmen
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023