Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe November 2023:
- Abschreibungen 2023/2024 Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten
- Bürokratieabbau IV Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau
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- Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit
- Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein
- Aktuelle Änderungen im DBA Österreich Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten
- Private Veräußerungsgeschäfte Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen

Sachbezugswerte 2024
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Stand: 25. Oktober 2023